Autoren: Dr. Philipp Bosse, Dr. Pierre Flora
Letzte Aktualisierung: 26.02.2024
In bestimmten Situationen ist eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose nicht nur sinnvoll, sondern die einzige Option. Eine umfassende Planung und erstklassige Behandlung sind essenziell, damit alles in einer einzigen Vollnarkosesitzung erledigt werden kann. Unsere Regensburger Praxis für Zahnmedizin ist darauf spezialisiert, bietet unterschiedliche Vollnarkoseoptionen an und hat ein eigenes Team von Anästhesisten.
Die Allgemeinanästhesie, besser bekannt als Vollnarkose, versetzt den Patienten in eine künstliche Tiefschlafphase. Hierbei werden das Bewusstsein und das Schmerzempfinden komplett ausgeschaltet. Ein Anästhesist erzeugt und überwacht diese Form der Betäubung mithilfe verschiedener Medikamente. Sie ermöglicht medizinische Eingriffe, während der Patient nichts davon mitbekommt oder Schmerzen empfindet. Zahnärzte nutzen diese Methode ebenfalls für Behandlungen.
Untersuchungen zeigen, dass bis zu 35% aller Patienten Zahnarztangst empfinden, während bis zu 15% unter Dentalphobie leiden. Letztere erschwert oft herkömmliche Zahnarztbesuche enorm. Doch es gibt zahlreiche weitere Situationen, in denen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose sinnvoll ist – etwa bei komplexen Eingriffen, der Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder spezifischen Allergien.
Es gibt diverse Szenarien, in denen eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose sinnvoll ist:
Ebenso bevorzugen manche Patienten, auch im Raum Regensburg, aus bestimmten Gründen eine Zahnarztbehandlung unter Vollnarkose. Oft möchten sie einfach „nichts davon mitbekommen“.
Heute stehen grundsätzlich drei Arten von Vollnarkosen zur Verfügung:
Jede dieser Vollnarkosen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile. Die Wahl der geeigneten Anästhesie hängt immer vom individuellen Fall ab. Die Wünsche des Patienten spielen dabei eine wichtige Rolle. In unserer Zahnarztpraxis in Regensburg nehmen wir uns gerne Zeit für eine ausführliche Beratung, um die passende Methode für Sie zu finden.
Während einer Vollnarkose befindet sich der Patient in einem tiefen Schlafzustand, der eine Beatmung notwendig macht. Für kurze Vollnarkosen genügt oft eine Beatmungsmaske, während bei längeren Eingriffen eine Intubation erforderlich ist. Beide Verfahren sind heutzutage gängige Standards.
Die Vollnarkosebehandlung beim Zahnarzt besteht aus mehreren klar definierten Phasen:
Vorbesprechung
Vor der eigentlichen Narkose erfolgt ein ausführliches Vorgespräch mit einem Anästhesisten. Dabei werden individuelle Risiken abgeklärt und die passende Medikation sowie die Art der Narkose festgelegt. Die Zusammensetzung der Anästhetika wird spezifisch anhand von Faktoren wie Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Allergien und Lebensstil bestimmt. In einigen Fällen können auch Blutuntersuchungen oder ein EKG erforderlich sein. Dieses Vorgespräch ist entscheidend, und ehrliche Antworten des Patienten sind essenziell.
Einschlafphase
Zu Beginn der Einschlafphase kann ein Beruhigungsmittel oder ein angstlösendes Präparat verabreicht werden, insbesondere für Patienten mit Zahnarztangst. Die eigentliche Vollnarkose startet dann mit einem starken Schlafmittel. Der Patient merkt dann nichts mehr. Anschließend werden Schmerzmittel und gegebenenfalls Muskelentspannungsmittel verabreicht.
Narkosehaltung
Während der Zahnbehandlung wird der Patient beatmet, und der Anästhesist überwacht kontinuierlich alle vitalen Funktionen. Die Tiefe der Narkose wird durch präzise Dosierung der Narkosemittel ständig kontrolliert.
Aufwachen
Nach Abschluss der Behandlung wird die Narkose abgebaut, und der Patient erwacht im Aufwachraum. Er erinnert sich an nichts, ähnlich wie nach einem tiefen Schlaf. Nach einer kurzen Ruhephase kann der Patient in Begleitung nach Hause gehen.
Die Risiken einer Vollnarkose beim Zahnarzt sind bei gesunden Personen äußerst minimal, da dieses Verfahren heute als äußerst sicher gilt. Millionen von Nachweisen belegen die Sicherheit dieser Methode. Jedoch können bei älteren Menschen oder bestimmten Krankheitsbildern die Risiken leicht erhöht sein. In solchen Ausnahmefällen klärt ein Anästhesist vorab in einem ausführlichen Gespräch alles genau ab.
Früher waren Übelkeit oder Erbrechen nach dem Aufwachen (PONV = postoperative nausea and vomiting) häufige Nebenwirkungen bei herkömmlichen Gasnarkosen. Heutzutage treten sie aufgrund der stark verbesserten Narkotika und ihrer teilweisen venösen Verabreichung äußerst selten auf. Bei TIVA-Vollnarkosen sind diese Nebenwirkungen praktisch nicht vorhanden. Sollten sie dennoch auftreten, lassen sie sich in der Regel gut mit Medikamenten behandeln.
Müdigkeit, Schwäche, Benommenheit oder Schwindel nach dem Aufwachen sind möglich, aber in der Regel verschwinden sie innerhalb von 24 Stunden – bei TIVA-Vollnarkosen sogar deutlich schneller.
Das Risiko der Aspiration, also das Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre, ist ebenfalls minimal, besonders beim Zahnarzt, wo die Behandlung so geplant wird, dass der Patient mit leerem Magen erscheint. Die Verwendung einer Larynxmaske verringert dieses Risiko zusätzlich.
Die Gefahr von Zahnschäden durch die Intubation besteht theoretisch, ist aber bei einer Vollnarkose beim Zahnarzt praktisch (nahezu) ausgeschlossen.
Allergische Reaktionen auf Narkosemittel treten äußerst selten auf und können kontrolliert werden. Es können auch vorübergehende Halsschmerzen oder Heiserkeit auftreten, die auf eine leichte Reizung der Rachenschleimhaut durch die Intubation zurückzuführen sind und normalerweise innerhalb von 48 Stunden abklingen.
Es gibt Situationen, in denen eine ambulante Vollnarkose beim Zahnarzt nicht möglich ist:
Im Allgemeinen beherrscht jeder Anästhesist die Durchführung einer sicheren Vollnarkose. Die Unterschiede in der Qualität liegen jedoch darin, wie der Patient die Narkose und das Aufwachen erlebt. Entscheidend ist die Auswahl der geeigneten Narkotika, die richtige Kombination der Wirkstoffe, ihre Dosierung und die Art der Narkose. Erfahrene Anästhesisten mit einem spezialisierten Team bieten dabei in der Regel einen Vorteil.
Noch bedeutender ist jedoch die sorgfältige Planung des Eingriffs durch den behandelnden Zahnarzt. Eine Vollnarkose sollte stets darauf abzielen, alle erforderlichen Zahnbehandlungen in einer einzigen Sitzung durchzuführen. Diese sollten strategisch geplant und auf einem hohen Behandlungsstandard durchgeführt werden, um weitere Termine zu vermeiden.
Es gibt verschiedene Alternativen zur Vollnarkose in der Zahnmedizin, wie beispielsweise die traditionelle Sedierung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose nur in bestimmten Fällen. Normalerweise wird die Kostenübernahme nur genehmigt, wenn eine Allgemeinanästhesie die einzige Möglichkeit ist, eine schmerzfreie Behandlung zu gewährleisten, sprich, wenn es medizinisch notwendig ist. Diese Situationen umfassen:
Die zahnärztliche Behandlung muss außerdem zu den Leistungen der Kassenärztlichen Zahnärzte zählen. Speziell im Raum Regensburg erfolgt eine Erstattung nur in absoluten Ausnahmefällen, da Anästhesisten Privatpraxen ohne Kassenzulassung betreiben.
Private Krankenversicherer können die Kosten für eine Vollnarkose ganz oder teilweise übernehmen, abhängig vom individuellen Tarif. Gleiches gilt für Zahnzusatzversicherungen.
Die Kosten für eine Vollnarkose richten sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), die bundesweit gilt, einschließlich im Raum Regensburg. Die genauen Kosten hängen von der Art der Narkose, der Medikation, der Dauer und dem individuellen Befund ab. Die exakte Höhe der Kosten wird während des Anästhesie-Gesprächs festgelegt.
Im Zahnforum Regensburg beginnen die Kosten für eine Vollnarkose bei 600,- €*.
Unsere Zahnarztpraxis Zahnforum Regensburg ist auf Zahnbehandlungen unter Vollnarkose spezialisiert. Unser Profil umfasst:
Haben Sie Interesse an einer Vollnarkose-Behandlung? Dann vereinbaren Sie gerne auch online einen Termin bei uns im Zahnforum Regensburg.
*Die endgültigen Kosten werden gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) festgelegt. Die genaue Höhe kann erst während eines Anästhesie-Vorgesprächs bestimmt werden.